Um zu klären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist und ob Patient und Behandler zueinander „passen”, übernimmt die Krankenkasse vorab bis zu vier „probatorische” Sitzungen. Zwei probatorische Sitzungen sind vor der Beantragung der Behandlung Pflicht. Diese „Kennenlern-Sitzungen” dienen dazu, sich darüber klar zu werden, ob Sie in mir eine geeignete Therapeutin gefunden haben. Auch für Beihilfeberechtigte und bei einigen Privatversicherten sind „probatorische Sitzungen” vorgesehen. Bei Privatversicherungen, deren Tarif nur eine bestimmte Zahl von Sitzungen pro Jahr vorsieht, wird dagegen die Unterscheidung zwischen probatorischen und therapeutischen Sitzungen nicht gemacht. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist nach der Kurzzeitherapie ein ausführlich begründeter Antrag zur Umwandlung der Psychotherapie in eine Langzeittherapie erforderlich, der vom Therapeuten erstellt und von einem unabhängigen Gutachter beurteilt wird. Bei Privatversicherungen hängt die Notwendigkeit zur Erstellung eines Antrages von den jeweiligen Bedingungen der Privatkasse bzw. des Vertrages ab.