Ich behandle Menschen, die …

  • unter Depressionen leiden.
  • unter Ängsten leiden.
  • Konflikte im Arbeits- oder Studienleben (z.B. Prüfungsängste) erleben.
  • unter Beziehungsstörungen und Trennungskonflikten leiden.
  • durch ein Erlebnis traumatisiert sind (z.B. psychische Störungen nach Unfall, Gewalttaten).
  • unter Entwicklungsproblemen leiden (z.B. Versagensangst, Selbstunsicherheit).
  • unter Ess-Störungen leiden.
  • eine psychotherapeutische Begleitung während einer schweren körperlichen Erkrankung (z.B. Krebs) benötigen.
  • unter körperlichen Symptomen leiden, ohne dass eine somatische Verursachung gefunden wird.

Meine Methoden …

Zur Behandlung der Erkrankungen/Störungen setze ich – je nach Indikationsstellung – unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren ein:

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine Methode zur Überwindung von aktuellen Konflikten und psychischen Erkrankungen. Sie bedarf der Bereitschaft des Patienten zu Offenheit, Aufrichtigkeit, Überwindung von Scham und der Veränderung seines Lebens. Sie findet in der Regel einmal in der Woche – im Sitzen – statt. Für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden von der Krankenkasse bis max. 100 Sitzungen übernommen. Für Patientinnen oder Patienten, die in einer akuten Krise schnell Hilfe benötigen, gibt es für die gesetzlich versicherten Patienten die Kurztherapie, die meist schon eine Woche nach der Antragsstellung begonnen werden kann. Eine Kurztherapie kann auf Antrag in eine Langzeittherapie (tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie) umgewandelt werden. Bei Behandlungen, deren Kosten von einer Privatkasse/Beihilfe übernommen werden, muß zuvor ein Bericht für die Gutachterin/den Gutachter erstellt werden, von dessen Entscheidung die Übernahme der Kosten abhängt.

In der analytischen Psychotherapie geht es um aktuelle und um in der Lebensgeschichte weit zurückliegende, auch unbewusste Konflikte. Diese Konflikte oder Traumata werden mit Hilfe der Bearbeitung von Träumen, der Lebensgeschichte des Patienten und seiner Beziehung zum Therapeuten bearbeitet. Die Behandlung erfolgt mit bis zu drei Sitzungen wöchentlich und findet meist im Liegen statt. Es werden von der Krankenkasse bis max. 300 Stunden auf Antrag übernommen.

Verhaltenstherapie basiert in der Regel auf Methoden und Erkenntnissen aus der allgemeinen, der experimentellen und der Sozial-Psychologie. Durch Verhaltenstherapien werden Veränderungen des Denkens, des Fühlens, der Empfindungen, des Handelns und der sozialen Interaktionen angestrebt. Weiterhin werden auch körperliche Abläufe beeinflusst Das vorrangige Ziel von Verhaltenstherapien ist die Aus- und Weiterbildung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Patienten. Durch verschiedene Behandlungsmöglichkeiten können die Fähigkeiten eines Patienten, mit seiner Umwelt adäquat zu interagieren, wieder hergestellt werden.

F.A.Q.

Was Patientinnen und Patienten vor einer Behandlung fragen:

Kriterium für die Beendigung einer Therapie ist üblicherweise, dass Sie Ihre zuvor mit mir gemeinsam erarbeiteten und festgelegten Ziele erreicht haben bzw. sich zutrauen, den Rest des Weges mit Hilfe des nun erworbenen Rüstzeugs selbstständig bewältigen zu können. Bei komplexeren Problemen kann eine längere Therapiedauer sinnvoll sein. So kann auch die Indikation für eine analytische Psychotherapie gestellt werden und eine Umwandlung des Therapieverfahrens erfolgen.

Um zu klären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist und ob Patient und Behandler zueinander „passen”, finden zunächst „probatorische” Sitzungen statt.  Diese „Kennenlern-Sitzungen” dienen dazu, sich darüber klar zu werden, ob Sie in mir eine geeignete Therapeutin gefunden haben. Für Beihilfeberechtigte und bei einigen Privatversicherten sind „probatorische Sitzungen” vorgesehen. Bei Privatversicherungen, deren Tarif nur eine bestimmte Zahl von Sitzungen pro Jahr vorsieht, wird dagegen die Unterscheidung zwischen probatorischen und therapeutischen Sitzungen nicht gemacht. Bei Privatversicherungen hängt die Notwendigkeit zur Erstellung eines Antrages von den jeweiligen Bedingungen der Privatkasse bzw. des Vertrages ab.

Je nach Bedarf werden auch Medikamente eingesetzt. Oft erfolgt eine medikamentöse Behandlung in Zusammenarbeit mit den Haus- und Fachärzten.

Wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung besteht, stelle ich – Ihre Unterschrift vorausgesetzt – bei der Krankenkasse oder der Beihilfe einen Antrag zur Kostenübernahme. Manchmal liegen aber auch Probleme vor, die keine Diagnose einer psychischen Störung rechtfertigen und demnach auch keine Psychotherapie im eigentlichen Sinne erfordern, bei denen aber trotzdem eine professionelle Unterstützung gewünscht wird (Beziehungsprobleme, Coaching für berufliche Problemstellungen etc.). Die Kosten für eine entsprechende Beratung müssen privat getragen und können im persönlichen Gespräch vereinbart werden.

Eine Terminvereinbarung kann während der Telefonsprechstunde getroffen werden. Dann folgen ggf. die probatorischen Sitzungen. Der Beginn einer Therapie setzt voraus, dass ein Behandlungsplatz frei ist oder frei wird. Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Termin zu einer bestimmten Tages- und Uhrzeit zeitlich auch wahrgenommen werden kann.

Die psychotherapeutische/ psychosomatische Privatpraxis wird als Bestellpraxis geführt, d. h. es gibt Termine nach Vereinbarung. Die vereinbarten Termine sollten ohne Störung von außen stattfinden. Damit eine Erreichbarkeit der Praxis gewährleistet ist, gibt es montags, dienstags und donnerstags eine telefonische Sprechstunde in der Zeit von 12 bis 13 Uhr. In diesem Zeitraum können Fragen nach Behandlungsmöglichkeiten und organisatorische Belange besprochen werden.