Ich behandle Menschen, die …

  • unter Depressionen leiden.
  • unter Ängsten leiden.
  • Konflikte im Arbeits- oder Studienleben (z.B. Prüfungsängste) erleben.
  • unter Beziehungsstörungen und Trennungskonflikten leiden.
  • durch ein Erlebnis traumatisiert sind (z.B. psychische Störungen nach Unfall, Gewalttaten).
  • unter Entwicklungsproblemen leiden (z.B. Versagensangst, Selbstunsicherheit).
  • unter Ess-Störungen leiden.
  • eine psychotherapeutische Begleitung während einer schweren körperlichen Erkrankung (z.B. Krebs) benötigen.
  • unter körperlichen Symptomen leiden, ohne dass eine somatische Verursachung gefunden wird.

Meine Methoden …

Zur Behandlung der Erkrankungen/Störungen setze ich – je nach Indikationsstellung – unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren ein:

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine Methode zur Überwindung von aktuellen Konflikten und psychischen Erkrankungen. Sie bedarf der Bereitschaft des Patienten zu Offenheit, Aufrichtigkeit, Überwindung von Scham und der Veränderung seines Lebens. Sie findet in der Regel einmal in der Woche – im Sitzen – statt. Für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden von der Krankenkasse bis max. 100 Sitzungen übernommen. Für Patientinnen oder Patienten, die in einer akuten Krise schnell Hilfe benötigen, gibt es für die gesetzlich versicherten Patienten die Kurztherapie, die meist schon eine Woche nach der Antragsstellung begonnen werden kann. Eine Kurztherapie kann auf Antrag in eine Langzeittherapie (tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie) umgewandelt werden. Bei Behandlungen, deren Kosten von einer Privatkasse/Beihilfe übernommen werden, muß zuvor ein Bericht für die Gutachterin/den Gutachter erstellt werden, von dessen Entscheidung die Übernahme der Kosten abhängt.

In der analytischen Psychotherapie geht es um aktuelle und um in der Lebensgeschichte weit zurückliegende, auch unbewusste Konflikte. Diese Konflikte oder Traumata werden mit Hilfe der Bearbeitung von Träumen, der Lebensgeschichte des Patienten und seiner Beziehung zum Therapeuten bearbeitet. Die Behandlung erfolgt mit bis zu drei Sitzungen wöchentlich und findet meist im Liegen statt. Es werden von der Krankenkasse bis max. 300 Stunden auf Antrag übernommen.

Verhaltenstherapie basiert in der Regel auf Methoden und Erkenntnissen aus der allgemeinen, der experimentellen und der Sozial-Psychologie. Durch Verhaltenstherapien werden Veränderungen des Denkens, des Fühlens, der Empfindungen, des Handelns und der sozialen Interaktionen angestrebt. Weiterhin werden auch körperliche Abläufe beeinflusst Das vorrangige Ziel von Verhaltenstherapien ist die Aus- und Weiterbildung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Patienten. Durch verschiedene Behandlungsmöglichkeiten können die Fähigkeiten eines Patienten, mit seiner Umwelt adäquat zu interagieren, wieder hergestellt werden.

F.A.Q.

Was Patientinnen und Patienten vor einer Behandlung fragen:

Kriterium für die Beendigung einer Therapie ist üblicherweise, dass Sie Ihre zuvor mit mir gemeinsam erarbeiteten und festgelegten Ziele erreicht haben bzw. sich zutrauen, den Rest des Weges mit Hilfe des nun erworbenen Rüstzeugs selbstständig bewältigen zu können. Eine Kurzzeittherapie als tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder als Verhaltenstherapie dauert 12 Sitzungen. Es können 12 weitere Sitzungen beantragt werden. Das entspricht etwa einem halben Jahr, wenn man – wie üblich – von einer Sitzung à 50 min pro Woche ausgeht. Bei komplexeren Problemen kann aber auch eine längere Therapiedauer sinnvoll sein. So kann auch die Indikation für eine analytische Psychotherapie gestellt werden und eine Umwandlung des Therapieverfahrens erfolgen.

Um zu klären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist und ob Patient und Behandler zueinander „passen”, übernimmt die Krankenkasse vorab bis zu vier „probatorische” Sitzungen. Zwei probatorische Sitzungen sind vor der Beantragung der Behandlung Pflicht. Diese „Kennenlern-Sitzungen” dienen dazu, sich darüber klar zu werden, ob Sie in mir eine geeignete Therapeutin gefunden haben. Auch für Beihilfeberechtigte und bei einigen Privatversicherten sind „probatorische Sitzungen” vorgesehen. Bei Privatversicherungen, deren Tarif nur eine bestimmte Zahl von Sitzungen pro Jahr vorsieht, wird dagegen die Unterscheidung zwischen probatorischen und therapeutischen Sitzungen nicht gemacht. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist nach der Kurzzeitherapie ein ausführlich begründeter Antrag zur Umwandlung der Psychotherapie in eine Langzeittherapie erforderlich, der vom Therapeuten erstellt und von einem unabhängigen Gutachter beurteilt wird. Bei Privatversicherungen hängt die Notwendigkeit zur Erstellung eines Antrages von den jeweiligen Bedingungen der Privatkasse bzw. des Vertrages ab.

Je nach Bedarf werden auch Medikamente eingesetzt. Oft erfolgt eine medikamentöse Behandlung in Zusammenarbeit mit den Haus- und Fachärzten.

Wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung im Sinne der Richtlinienpsychotherapie der Krankenkassen besteht, stelle ich – Ihre Unterschrift vorausgesetzt – bei der Krankenkasse einen Antrag zur Kostenübernahme. Manchmal liegen aber auch Probleme vor, die keine Diagnose einer psychischen Störung rechtfertigen und demnach auch keine Psychotherapie im eigentlichen Sinne erfordern, bei denen aber trotzdem eine professionelle Unterstützung gewünscht wird (Beziehungsprobleme, Coaching für berufliche Problemstellungen etc.). Die Kosten für eine entsprechende Beratung müssen privat getragen und können im persönlichen Gespräch vereinbart werden.

Eine Terminvereinbarung kann während der “offenen” Sprechstunde von Montag bis Freitag von 12 bis 13 Uhr telefonisch oder persönlich getroffen werden. Es findet zunächst eine Sitzung im Rahmen der Therapeutischen Sprechstunden statt, die zur Abklärung der psychotherapeutischen Behandlungsbedürftigkeit und des Therapieverfahrens dient. Dann folgen ggf. die probatorischen Sitzungen. Der Beginn einer Therapie setzt voraus, dass ein Behandlungsplatz frei ist oder frei wird. Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Termin zu einer bestimmten Tages- und Uhrzeit zeitlich auch wahrgenommen werden kann.
Falls sich bei der Therpeutischen Sprechstunde zeigt, daß eine Akutbehandlung bei einer akuten psychischen Krise notwendig ist, können 12 Sitzungen sofort in Anspruch genommen werden, wenn ich einen freien Behandlungsplatz habe. Ansonsten vermittelt die Therapievermittlungsstelle der KVWL innerhalb von 4 Wochen einen Behandlungsplatz bei einem Therapeuten, der über einen freien Behandlungsplatz verfügt.

Eine psychotherapeutische/ psychosomatische Praxis wird als Bestellpraxis geführt, d. h. es gibt Termine nach Vereinbarung. Die vereinbarten Termine sollten ohne Störung von außen stattfinden. Damit eine Erreichbarkeit der Praxis gewährleistet ist, gibt es eine tägliche telefonische Sprechstunde, die sogenannte „offene” Sprechstunde von Montag bis Freitag in der Zeit von 12 Uhr bis 13 Uhr. In diesem Zeitraum können Fragen nach Behandlungsmöglichkeiten und organisatorische Belange besprochen werden. So haben Patienten der Praxis die Möglichkeit, z. B. Überweisungen abzuholen, wenn dies nicht bis zum nächsten Behandlungstermin warten kann. Ein persönliches Aufsuchen der Praxis in diesem Zeitraum ist möglich. Therapeutische Interventionen können in der offenen Sprechstunde nicht stattfinden. Dazu muß ein Termin vereinbart werden.